Der Zustand des in den 50er Jahren noch zulässig errichteten Gebäudes im landschaftsgeschützten Außenbereich rechtfertigte zwar nicht dessen Erhalt, jedoch verwehrte die baurechtliche Situation einen Abriss. So kam lediglich eine „im Verhältnis zum vorhanden Wohngebäude unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessene Erweiterung“ - so der Gesetzgeber - in Frage.
Mit der geplanten Nutzung als innerfamiliäres Zweifamilienhaus war eine Erweiterung auf gut 200 m² Wohnfläche genehmigungsfähig. Durch einen profilgleichen Anbau auf der Nordseite und eine gedeckte Balkonzone im Süden wurde dem bislang quadratischen Baukörper eine eindeutige Richtung verliehen. Eine neue Doppelgarage rundet das Bauensemble zur höher liegenden Straße ab.
Der Anbau umfasst neue Aufenthaltsräume sowie das zusätzliche Treppenhaus für die Erschließung der horizontal getrennten Wohneinheiten in Halbgeschossebene.
Die bestehende Grundrissstruktur wurde von nicht tragenden Wänden befreit, tragende Bauteile wurden so weit möglich erhalten, so auch der bestehende Treppenraum. Eine Außentreppe verschafft den Wohnräumen des 1. OG den Anschluss zum Garten.
Durch das Schließen nicht mehr notwendiger Fenster und die Korrektur bestehender Öffnungen wurde eine neue Fassadenordnung erreicht.
Ein „Holzpullover“ aus einer senkrechten Deckleistenschalung verdeckt die Schnittstelle von Alt- zu Neubau und verleiht dem Haus ein einheitliches Erscheinungsbild.

Bauweise: Massiver, weitgehend entkernter Mauerwerksbau mit neuen
Stahlbetondecken und erneuertem Holzpfettendach

Leistungsphasen: Leistungsphasen 1-7

Umbauter Raum: 1208 m³
Bauzeit: 2001/2002